Schulung & Beratung
Leistungen
Pflegeschulung / Pflegeberatung nach § 45 SGB XI
Bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit sind Angehörige häufig unsicher oder mit der Situation überfordert. Dann sollte zunächst die persönliche Situation und die häusliche Umgebung des Betroffenen eingeschätzt werden. Anschließend werden gemeinsam die notwendigen Maßnahmen geplant und festgelegt. Ziel ist es die Pflege zu erleichtern und zu verbessern, sowie die Belastung aller Betroffenen zu mindern. Unsere Pflegeberater informieren und beraten Sie vor Ort.
Um Ihnen eine selbstständige Durchführung der Pflege zu vermitteln, beraten und unterstützen wir Sie, u.a. bei(m)
- Ausfüllen von Anträgen und Formularen
- Einsatz von Pflegehilfsmitteln
- Umgang mit Medikamenten
- Mobilisation und Körperpflege
- gesunder und gezielter Ernährung
- besonderen Pflegesituationen
- Feststellung pflegebedingter Belastungen und Entlastungsmöglichkeiten
Die Kosten für eine Pflegeberatung- und Schulung werden auf Antrag von den Kassen übernommen für:
- Versicherte, die eine vorläufige Einstufung in einen Pflegegrad haben
- Geldleistungsempfänger
- Kombinationsleistungsempfänger
- Sachleistungsempfänger
Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI
Bei einer Inanspruchnahme des Pflegegeldes fordern die Kassen den Nachweis eines Pflegedienstes über einen halbjährlichen Beratungseinsatz für die Pflegegrade 2 und 3 bzw. einen vierteljährlichen Beratungseinsatz für die Pflegegrade 4 und 5. Dabei wird die individuelle Situation des Pflegenden und des Gepflegten durchgesprochen und im Gespräch gemeinsam nach Verbesserungen gesucht, falls diese notwendig erscheinen, um eine gute Pflege sicherzustellen. Dieser Einsatz umfasst keine Schulung.