Fragen & Antworten
Kostenübernahme für die Pflege
Ziel der ambulanten Pflege ist es, pflegebedürftige Personen bestmöglich in ihrer gewohnten Umgebung zu versorgen und dabei die Selbstständigkeit der Betroffenen zu erhalten. Natürlich spielt die Frage nach der Kostenübernahme eine zentrale Rolle.
Die Pflegekassen stellen - abhängig vom Pflegegrad - ein monatliches Budget für die Pflege bereit. Wenn die Pflege von Angehörigen oder Bekannten übernommen wird, erfolgt die Auszahlung als Pflegegeld. Werden die Leistungen von einem zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst erbracht, spricht man von Pflegesachleistungen. Zusätzlich gibt es für Pflegebedürftige die Entlastungsleistungen.
Besucher einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung haben zudem Anspruch auf monatliche Kassenleistungen für die Tages- und Nachtpflege. Dieses Budget steht auch bei Bezug von Pflegegeld/Pflegesachleistungen in voller Höhe zur Verfügung.
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Darüber hinaus besteht für pflegende Angehörige die Möglichkeit, sich bei Bedarf zeitweise durch eine Verhinderungspflege (ambulant) oder Kurzzeitpflege (stationär) bei der Pflege vertreten zu lassen.
Weiterhin erhalten alle Pflegebedürftigen Zuschüsse bei der Beschaffung von benötigten Pflegehilfsmitteln oder bei genehmigten Wohnraumanpassungen, wenn diese die Selbststängikeit des Betroffenen verbessern oder die Pflege erleichtern.
Kassenleistungen auf einen Blick
Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Entlastungsleistungen monatilich | 125 Euro | 125 Euro | 125 Euro | 125 Euro | 125 Euro |
Pflegegeld monatlich | - | 332 Euro | 573 Euro | 765 Euro | 947 Euro |
Pflegesachleistungen monatlich | - | 761 Euro | 1.432 Euro | 1.778 Euro | 2.200 Euro |
Tagespflege monatlich | - | 689 Euro | 1.298 Euro | 1.612 Euro | 1.995 Euro |
Verhinderungspflege jährlich | - | 1.612 Euro | 1.612 Euro | 1.612 Euro | 1.612 Euro |
Kurzzeitpflege jährlich | - | 1.774 Euro | 1.774 Euro | 1.774 Euro | 1.774 Euro |
Pflegehilfsmittel monatlich | 40 Euro | 40 Euro | 40 Euro | 40 Euro | 40 Euro |
Wohnraumanpassung pro Maßnahme | bis zu 4.000 Euro | bis zu 4.000 Euro | bis zu 4.000 Euro | bis zu 4.000 Euro | bis zu 4.000 Euro |
Letzte Aktualisierung Januar 2024
Abrechnung über einen Pflegedienst
Gerne beraten wir Sie bei Fragen rund um das Thema Finanzierung in der ambulanten Pflege. Bei einer Aufnahme erhalten sie einen übersichtlichen und transparenten Kostenvoranschlag über alle gewünschten und benötigten Leistungen. Die vereinbarten Leistungen können bei Bedarf jederzeit angepasst werden. Wir kümmern uns bei Bedarf um die benötigten Verordnungen für die Behandlungspflege und die medizinischen Hilfsmittel, damit eine angenehme und umfassende Pflege im häuslichen Umfeld sichergestellt ist.
Somitas arbeitet bei der Abrechnung seit über 25 Jahren mit den Pflege- und Krankenkassen zusammen und hat als anerkannter Partner die Möglichkeit, alle vereinbarten und erbrachten Leistungen direkt mit der jeweiligen Kasse abzurechnen.
Pflegegrad
Der Pflegegrad drückt das Maß an Pflegebedürftigkeit eines Versicherten aus und entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegekasse dem Betroffenen zustehen. Bemessen wird er an dem Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Versicherten.
Weiterführende Informationen rund um das Thema Pflege finden Sie in unserer Broschüre "Pflege Aktuell"